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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 1027

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1027

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1027:

Kammergericht Berlin, Urteil vom19.04.2016
- 9 U 56/14 -

Sturz an nicht winter­dienst­pflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht begründen

Stürzt eine Person an einer nicht winter­dienst­pflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winter­dienst­pflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schaden­ersatz­anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 1027 wird teils auch als „GE 16, 1027“, „GE 2016, S. 1027“ oder „GE 16, S. 1027“ zitiert.