Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 1027
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1027
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1027:
Kammergericht Berlin, Urteil vom19.04.2016
- 9 U 56/14 -
Sturz an nicht winterdienstpflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen
Stürzt eine Person an einer nicht winterdienstpflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winterdienstpflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 1027 wird teils auch als „GE 16, 1027“, „GE 2016, S. 1027“ oder „GE 16, S. 1027“ zitiert.