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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 981

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 981

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 981:

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom23.06.2015
- 7 C 71/15 -

Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters nach Mietvertragsende: Mietvertragsklausel zur Verlängerung der Verjährungsfrist wegen Überraschungseffekt nicht Vertragsbestandteil

Schaden­ersatz­ansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren gemäß § 548 BGB ein halbes Jahr nach Rückgabe der Mietsache. Die Verlängerung dieser Frist auf ein Jahr durch eine Klausel im Mietvertrag ist als unüblich zu bezeichnen und kann daher wegen eines Über­raschungs­effekts im Sinne von § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil werden. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 981 wird teils auch als „GE 15, 981“, „GE 2015, S. 981“ oder „GE 15, S. 981“ zitiert.




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