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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 981
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 981
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 981:
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom23.06.2015
- 7 C 71/15 -
Schadenersatzanspruch des Vermieters nach Mietvertragsende: Mietvertragsklausel zur Verlängerung der Verjährungsfrist wegen Überraschungseffekt nicht Vertragsbestandteil
Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren gemäß § 548 BGB ein halbes Jahr nach Rückgabe der Mietsache. Die Verlängerung dieser Frist auf ein Jahr durch eine Klausel im Mietvertrag ist als unüblich zu bezeichnen und kann daher wegen eines Überraschungseffekts im Sinne von § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil werden. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 981 wird teils auch als „GE 15, 981“, „GE 2015, S. 981“ oder „GE 15, S. 981“ zitiert.