Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 853
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 853
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 853:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.04.2015
- VIII ZR 281/13 -
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 853 wird teils auch als „GE 15, 853“, „GE 2015, S. 853“ oder „GE 15, S. 853“ zitiert.