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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 849
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 849
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 849:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2015
- VIII ZR 197/14 -
Von einem Bolzplatz ausgehende Lärmbelästigung berechtigt nicht zwingend zur Mietminderung
Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sogenannter Umweltmängel - hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 849 wird teils auch als „GE 15, 849“, „GE 2015, S. 849“ oder „GE 15, S. 849“ zitiert.