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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 462
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 462
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 462:
Amtsgericht Mitte, Urteil vom04.02.2015
- 7 C 43/14 -
Kein ungepflegtes Treppenhaus bei vereinzelten Putzschäden und kleineren Farbabplatzungen sowie kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an Hausfassade
Von einem ungepflegten Treppenhaus kann nicht allein dann ausgegangen werden, wenn vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen vorliegen. Zudem begründet Graffiti an der Hausfassade dann keinen Beseitigungsanspruch des Mieters, wenn über die Beschaffenheit der Hausfassade keine Vereinbarung getroffen wurde und es sich auch nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 462 wird teils auch als „GE 15, 462“, „GE 2015, S. 462“ oder „GE 15, S. 462“ zitiert.