Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 390
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 390
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 390:
Amtsgericht Wedding, Urteil vom10.02.2015
- 11 C 103/14 -
Stromdiebstahl des Mieters zur Stromversorgung der Wohnung berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags
Zapfen die Mieter einer Wohnung die Baustromversorgung an, um damit ihre Wohnung mit Strom zu versorgen, so rechtfertigt der darin liegende Stromdiebstahl die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 390 wird teils auch als „GE 15, 390“, „GE 2015, S. 390“ oder „GE 15, S. 390“ zitiert.