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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 1599

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1599

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1599:

Landgericht Berlin, Urteil vom05.08.2015
- 67 S 76/15 -

Mieterhöhung: Graffitis begründen kein wohnwertminderndes Merkmal

Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stellen Graffiti im Treppenhaus kein wohnwertminderndes Merkmal dar. Ein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild ist damit nicht verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom24.06.2015
- 65 S 148/15 -

Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter

Ist eine Wohnung derart verschmutzt, dass es zu einem Befall mit Kakerlaken kommt, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Denn auch bei einer regelmäßigen Reinigung und der Beachtung hygienischer Verhaltensregeln kann es insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu einem Kakerlakenbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 1599 wird teils auch als „GE 15, 1599“, „GE 2015, S. 1599“ oder „GE 15, S. 1599“ zitiert.




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