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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1105
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1105
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1105:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom01.07.2015
- 10 C 326/14 -
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Ausgleich von Mietrückständen
Gleicht ein Wohnungsmieter nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Mietrückstände aus, so wird die Kündigung unwirksam. Denn die Heilungswirkung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt sowohl für die fristlose als auch für die ordentliche Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1105 wird teils auch als „GE 15, 1105“, „GE 2015, S. 1105“ oder „GE 15, S. 1105“ zitiert.