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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1089
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1089
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1089:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.06.2015
- VIII ZR 19/14 -
Vermieter darf insolventem Mieter nach "Freigabe" der Mietverhältnisse durch den Insolvenzverwalter wegen Mietrückständen fristlos kündigen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter einem in der Verbraucherinsolvenz befindlichen Mieter nach der "Freigabe" des Mietverhältnisses seitens des Insolvenzverwalters/Treuhänders eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs aussprechen darf und sich dabei auch auf Mietrückstände stützen kann, die bereits vor der Insolvenzantragstellung entstanden sind. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1089 wird teils auch als „GE 15, 1089“, „GE 2015, S. 1089“ oder „GE 15, S. 1089“ zitiert.