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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 1089

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1089

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1089:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.06.2015
- VIII ZR 19/14 -

Vermieter darf insolventem Mieter nach "Freigabe" der Mietverhältnisse durch den Insolvenzverwalter wegen Mietrückständen fristlos kündigen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter einem in der Verbraucher­insolvenz befindlichen Mieter nach der "Freigabe" des Mietverhältnisses seitens des Insolvenzverwalters/Treuhänders eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs aussprechen darf und sich dabei auch auf Mietrückstände stützen kann, die bereits vor der Insolvenz­antrag­stellung entstanden sind. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 1089 wird teils auch als „GE 15, 1089“, „GE 2015, S. 1089“ oder „GE 15, S. 1089“ zitiert.




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