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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2014, 259

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 259

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 259:

Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom11.11.2013
- 2-13 S 24/13, 2/13 S 24/13 -

Wohnungseigentümer muss Kameraattrappe nicht vom Balkon entfernen

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann von einem Wohnungseigentümer nicht verlangen, eine von ihm am Balkon angebrachte Kameraattrappe zu entfernen. Denn durch eine funktionsunfähige Kamera wird das allgemeine Persönlich­keits­recht der anderen Wohnungseigentümer nicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2014, 259 wird teils auch als „GE 14, 259“, „GE 2014, S. 259“ oder „GE 14, S. 259“ zitiert.




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