wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2014, 1591

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 1591

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 1591:

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom07.07.2014
- 18 S 64/14 -

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen kann nicht ohne weiteres umgedeutet werden in Kündigung aufgrund unpünktlicher bzw. unvollständiger Mietzahlungen

Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis mit einem seiner Mieter ordentlich wegen Mietrückständen und ist diese Kündigung unwirksam, so kann sie nicht ohne weiteres in eine Kündigung aufgrund unpünktlicher bzw. unvollständiger Mietzahlungen umgedeutet werden. Eine solche Umdeutung ist ausgeschlossen, wenn die neuen Kündigungsgründe in der ursprünglichen Kündigung nicht genannt wurden und es an einer Abmahnung fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2014, 1591 wird teils auch als „GE 14, 1591“, „GE 2014, S. 1591“ oder „GE 14, S. 1591“ zitiert.




Werbung