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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2013, 678
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 678
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 678:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.03.2013
- VIII ZR 168/12 -
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2013, 678 wird teils auch als „GE 13, 678“, „GE 2013, S. 678“ oder „GE 13, S. 678“ zitiert.