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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2012, 1639
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 1639
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 1639:
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom05.10.2012
- 4 C 64/12 -
Durchbohrte Wandfliesen begründen einen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter
Durchbohrt der Mieter einer Wohnung Wandfliesen, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Bohrlöcher sind ausschließlich in den Fliesenfugen anzubringen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2012, 1639 wird teils auch als „GE 12, 1639“, „GE 2012, S. 1639“ oder „GE 12, S. 1639“ zitiert.