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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2012, 133
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 133
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 133:
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom21.06.2011
- 104 C 321/10 -
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig
Nach dem Abschluss von Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und im Anschluss daran eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung erfolgte und der Vermieter sich die spätere Modernisierungsmieterhöhung ausdrücklich vorbehält. Dies hat das Amtsgericht Kerpen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2012, 133 wird teils auch als „GE 12, 133“, „GE 2012, S. 133“ oder „GE 12, S. 133“ zitiert.