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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2012, 133

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 133

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 133:

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom21.06.2011
- 104 C 321/10 -

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig

Nach dem Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten kann der Vermieter zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und im Anschluss daran eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung (§ 559 BGB) verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung erfolgte und der Vermieter sich die spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung ausdrücklich vorbehält. Dies hat das Amtsgericht Kerpen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2012, 133 wird teils auch als „GE 12, 133“, „GE 2012, S. 133“ oder „GE 12, S. 133“ zitiert.




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