Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2012, 1161
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 1161
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 1161:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2012, 1161 wird teils auch als „GE 12, 1161“, „GE 2012, S. 1161“ oder „GE 12, S. 1161“ zitiert.