Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 331
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 331
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 331:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
BGH: Vermieter kann trotz vorbehaltsloser Auszahlung des Betriebskostenguthabens vor Ablauf der Abrechnungsfrist Anspruch auf Rückzahlung zu viel ausgezahlten Guthabens zustehen
Zahlt der Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung an die Mieter aus, so stellt dies kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche dar. Erweist sich daher die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist als fehlerhaft, so kann der Vermieter die Abrechnung berichtigen und ein etwaiges zu viel ausgezahltes Guthaben zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren
Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2011, 331 wird teils auch als „GE 11, 331“, „GE 2011, S. 331“ oder „GE 11, S. 331“ zitiert.