wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2011, 329

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 329

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 329:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -

BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Neben­kosten­abrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebs­kosten­pauschalen

Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebs­kosten­abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Neben­kosten­pauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungs­ausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2011, 329 wird teils auch als „GE 11, 329“, „GE 2011, S. 329“ oder „GE 11, S. 329“ zitiert.




Werbung