Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2010, 203
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2010, Seite: 203
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2010, 203:
Landgericht Berlin, Urteil vom26.11.2009
- 67 S 278/09 -
Ungesicherte Blumentöpfe auf dem Balkon berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
Bewertet ein Mieter die Situation der Bepflanzung auf seinem Balkon als ungefährlich für Dritte und weigert sich infolgedessen, Blumentöpfe gegen Herabstürzen ausreichend zu sichern, so hält er damit eine latente Gefahrensituation aufrecht und kann die fristlose Kündigung erhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2010, 203 wird teils auch als „GE 10, 203“, „GE 2010, S. 203“ oder „GE 10, S. 203“ zitiert.