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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2008, 855
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2008, Seite: 855
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2008, 855:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2008
- VIII ZR 261/07 -
BGH zur Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung bei Jahr für Jahr wechselnden Flächen- und Verbrauchsangaben
Bei einer Betriebskostenabrechnung kann zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit unterschieden werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Betriebskostenabrechnung ist bereits dann formell richtig, wenn die in diesem Zeitraum angefallenen Betriebskosten as sich heraus verständlich abgerechnet wurden. Gleichwohl kann eine solche Abrechnung materiell (also inhaltlich) falsch sein, wenn sich auffällige Schwankungen und Abweichungen gegenüber den Ansätzen und Werten anderer Abrechnungszeiträume zeigen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2008, 855 wird teils auch als „GE 08, 855“, „GE 2008, S. 855“ oder „GE 08, S. 855“ zitiert.