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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2006, 508
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2006, Seite: 508
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2006, 508:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.01.2006
- VIII ZR 364/04 -
Fristlose Kündigung: Bei unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter kündigen
Mieter, die laufend ihre Miete unpünktlich zahlen, sind das Ärgernis vieler Vermieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Rechte für Vermieter gestärkt, die sich mit unpünktlichen Mietzahlungen rumplagen müssen. Wenn der Mieter trotz einer Abmahnung erneut unpünktlich zahlt, kann dies laut BGH einen Kündigungsgrund darstellen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2006, 508 wird teils auch als „GE 06, 508“, „GE 2006, S. 508“ oder „GE 06, S. 508“ zitiert.