wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2001, 1606

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2001, Seite: 1606

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2001, 1606:

Landgericht Berlin, Urteil vom14.06.2001
- 67 S 475/00 -

Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit

Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2001, 1606 wird teils auch als „GE 01, 1606“, „GE 2001, S. 1606“ oder „GE 01, S. 1606“ zitiert.




Werbung