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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 1993, 359

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1993, Seite: 359

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1993, 359:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.1993
- VIII ZR 10/92 -

Generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unzulässig / Mieter darf Dübel setzen und muss nicht bei Auszug sämtliche Dübellöcher entfernen

Nicht jedes Tier hat Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum, so dass eine Klausel in einem Mietvertrag, die das Halten von Haustieren generell ausschließt, unwirksam wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 1993, 359 wird teils auch als „GE 93, 359“, „GE 1993, S. 359“ oder „GE 93, S. 359“ zitiert.