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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 2013, 535

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 535

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 535:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -

Ausschluss eingetragener Lebens­partnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebens­partnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommen­steuer­gesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebens­partnerschafts­gesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebens­partnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 2013, 535 wird teils auch als „FuR 13, 535“, „FuR 2013, S. 535“ oder „FuR 13, S. 535“ zitiert.




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