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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 2013, 286

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 286

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 286:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom30.01.2013
- 15 UF 51/06 -

Forderung einer Spermaprobe von eineiigen Zwillingen zur Aufklärung der Abstammung eines Kindes unzumutbar

Eineiigen Zwillingen ist im Rahmen eines Abstammungs­verfahrens die Abgabe einer Spermaprobe oder die Einbeziehung ihres codierenden DNA-Bestandteil in die Abstammungs­untersuchung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Denn nach den bisherigen anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft verspricht deren Untersuchung keine Aufklärung des Sachverhaltes. Haben eineiige Zwillinge in der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Kindesmutter verkehrt, lässt sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Vaterschaft nicht durch ein genetisches Abstammungs­gutachten, klären. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 2013, 286 wird teils auch als „FuR 13, 286“, „FuR 2013, S. 286“ oder „FuR 13, S. 286“ zitiert.