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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 1991, 233

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 1991, Seite: 233

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 1991, 233:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.03.1991
- XII ZR 79/90 -

BGH: Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens der Zustimmung des anderen Ehegatten

Bei größeren Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft eine Verfügung über das Vermögen gemäß § 1365 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn weniger als 10 % Restvermögen verbleiben. Ein größeres Vermögen ist vor allem bei einem Aktivvermögen von 500.000 DM (250.000 EUR) anzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 1991, 233 wird teils auch als „FuR 91, 233“, „FuR 1991, S. 233“ oder „FuR 91, S. 233“ zitiert.




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