wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 21.01.2004
1 K 466/02 -

Ehegattensplitting nicht für homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft

Keine Gleichstellung mit Ehe

Die Splitting-Regelung zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommensteuer gilt nicht bei homosexuellen Paaren. Das hat das Finanzgericht Saarbrücken entschieden.

Nach Auffassung des Gerichts sei die Gleichstellung einer Lebenspartnerschaft mit einer Ehe verfassungsrechtlich nicht geboten. Das Grundgesetz erlaube zudem ausdrücklich eine Besserstellung von Ehepaaren im Vergleich zu anderen Lebenspartnerschaften. Die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bestehende gegenseitige Unterhaltsverpflichtung führe nicht zwangsläufig zu einer Berücksichtigung von Unterhaltstransfers. Dies sehe das Einkommensteuergesetz zwar vor, wenn einer der Partner nicht über ausreichend eigene Mittel zur Deckung seines Unterhalts verfüge. Im vorliegenden Fall treffe dies jedoch nicht zu.

Werbung

der Leitsatz

1. Die Besteuerung der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Grundtarif des § 32 a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß.

2. Ob die für außergewöhnliche Belastungen geltende Abzugsbegrenzung des auf lebenspartnerschaftliche Unterhaltsleistungen grundsätzlich anwendbaren des § 33 a Abs. 1 Satz 4 EStG 2001 verfassungsgemäß ist, ist ohne Belang, wenn der lebenspartnerschaftliche Leistungsempfänger über Einkünfte verfügt, die seinen angemessenen Lebensunterhalt offenkundig sicherzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Eingetragene Lebenspartnerschaft | Steuerrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1268
NJW 2004, 1268

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 107 Dokument-Nr. 107

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil107

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung