wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 2. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.05.2024
8 K 2918/22 Kg -

Taggenaue Betrachtung für Zwecke des § 62 Abs. 1a Satz 1 und 3 EStG erforderlich

Kindergeld ist für jeden Monat in dem die Anspruchs­voraussetzungen wenigstens an einem Tag erfüllt sind, zu gewähren

Das FG Münster entschied im Hinblick auf eine Kinder­geld­berechnung, dass der "Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums" im Sinne des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG taggenau zu ermitteln ist.

Die Klägerin und ihre Tochter sind bulgarische Staatsangehörige, die am 20. Januar 2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 FreizügG/EU erfüllte die Klägerin unstreitig nicht. Die Familienkasse setzte gegenüber der Klägerin Kindergeld für die Monate Januar bis März 2022 fest, lehnte jedoch eine Kindergeldfestsetzung für den Monat April 2022 ab. Aus der Weisung des Bundeszentralamts für Steuern vom 28. September 2022 zum Ausschluss der Kindergeldzahlungen nach § 62 Abs. 1a EStG nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2022 (C-411/20) folge, dass ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG (nur) in den ersten drei Kalendermonaten nach Begründung des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bestehe. Die Weisung impliziere eine kalendermonatsbezogene Betrachtung; eine taggezogene Betrachtung des Zeitraums sei nicht möglich.

Erste drei Monate in Deutschland

Das FG hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Nach § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG hat (vorbehaltlich der Regelungen des § 62 Abs. 1a Satz 2 EStG) ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Staats, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, für die ersten drei Monate ab Begründung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts keinen Anspruch auf Kindergeld. Nach Ablauf des § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG genannten Zeitraums richtet sich der Kindergeldanspruch nach den - im Streitfall nicht erfüllten - weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 3 EStG. Der EuGH entschied, dass die Verweigerung von Familienleistungen in den ersten drei Monaten für nicht wirtschaftlich aktive EU-Bürger gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verstößt, wenn diese Leistungen in den ersten drei Monaten nach Rückkehr eines eigenen Staatsangehörigen gewährt werden. Nach Art. 6 Abs. 1 der FreizügigkeitsRL haben EU-Bürger das Recht, bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat zu bleiben, solange sie im Besitz eines gültigen Ausweises sind und keine Sozialhilfeleistungen unangemessen in Anspruch nehmen.

Zeitraum ist genau zu berechnen

Das FG Münster entschied, dass die Klägerin und ihre Tochter bis zum 20.4.2022 einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten, und der Zeitraum "von bis zu drei Monaten" genau zu berechnen sei. Ein Kindergeldanspruch besteht für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen an mindestens einem Tag erfüllt sind. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2024
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bemessung | Berechnung | Freizügigkeit | Kindergeld | taggenaue Berechnung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34099 Dokument-Nr. 34099

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34099

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH