Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.05.2019
- 3 K 1007/18 E -
Für mehrere Jahre ausbezahlte Überstundenvergütung ist ermäßigt zu besteuern
Überstundenvergütung kann steuerlich nicht anders behandelt werden als Nachzahlung von Lohn für reguläre Arbeitsleistung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sogenannte "Fünftel-Regelung") anwendbar ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls erbrachte gegenüber seiner Arbeitgeberin in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 330
FG bejaht Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Ansicht und gab der Klage statt. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27563
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27563
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.