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Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.03.2013
- 15 K 3276/10 U -
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf den Verkauf von Erstexemplaren an den Buchautor
Herstellung und Lieferung der Bücher an Autoren ist insgesamt nur mit 7 % zu versteuern
Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Daher sind die Herstellung der Bücher und die Lieferung an die Autoren zu den jeweils vereinbarten Preisen insgesamt nur mit 7 % zu versteuern. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt einen Verlag, der
Finanzamt splittet entrichtete Entgelte in ermäßigten und regulären Steuersatz auf
Das Finanzamt teilte die hierfür entrichteten Entgelte in einen dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Kaufpreis für Buchlieferungen und in einen so genannten Druckkostenzuschuss auf, der dem
Aufspaltung einer einheitlichen Leistung in mehrere Hauptleistungen nicht zulässig
Dieser Auffassung folgte das Finanzgericht Münster nicht und gab der Klage statt. Die Herstellung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 15644
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