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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.08.2013
- 12 K 339/10 E -
Abzug von Werbungskosten für "umgekehrte Familienheimfahrten" zulässig
Berufliche Veranlassung der Besuchsfahrten zum Arbeitsplatz des Ehemanns überwiegt aufgrund notwendiger Anwesenheit des Ehemanns vor Ort
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Fahrtkosten einer Ehefrau für Besuche ihres auf wechselnden Baustellen tätigen Ehemannes bei diesem als Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Monteur weltweit auf wechselnden Baustellen eingesetzt. Während eines Einsatzes in den Niederlanden besuchte ihn seine
Besuchsfahrten der Ehefrau zum Arbeitsplatz des Ehemanns können als Werbungskosten geltend gemacht werden
Dies sah das Finanzgericht Münster anders und gab der Klage statt. Die Besuchsfahrten seien zwar sowohl privat als auch beruflich veranlasst, jedoch überwiege die berufliche Veranlassung deutlich. Wäre der Kläger an den Wochenenden zum Familienwohnsitz gefahren, hätte er die hierdurch entstandenen Kosten als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 18348
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