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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.09.2011
- 10 K 2037/10 E -
FG Münster: Fahrtkosten zur Baustelle können nach Dienstreisegrundsätzen abgezogen werden
Baucontainer kann nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden
Ein Monteur, der über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers eingesetzt wird, hat dort keine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten zur Baustelle können vielmehr nach Dienstreisegrundsätzen abgezogen werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als angestellter Monteur für die Inbetriebnahme und die Wartung industrieller Großanlagen verantwortlich. Hierzu war er im Streitjahr an insgesamt 223 Tagen in einem Baucontainer auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers tätig.
Finanzamt erklärt Baucontainer als regelmäßige Arbeitsstätte des Monteurs
Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrten dorthin lediglich einen Werbungskostenabzug in Höhe der
Baucontainer ist nicht als ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers einzustufen
Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger Recht und gewährte ihm einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 Euro pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer. Die niedrigere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Fahrtkosten eines Postbeamten zur Arbeitsstätte bei Telekom-Tochter steuerlich nur im Rahmen der Pendlerpauschale zu berücksichtigen
(Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.03.2010
[Aktenzeichen: 11 K 2225/09]) - Hessisches Finanzgericht zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zum geldwerten Vorteil bei Dienstwagenbenutzung
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16.03.2009
[Aktenzeichen: 11 K 3700/05])
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Dokument-Nr. 12413
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