Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.05.2012
- 3 V 1829/11 -
Sächsisches Finanzgericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur getrennten bzw. gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern
Wahl der Lohnsteuerklasse bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Das Sächsische Finanzgericht hat ernste Zweifel daran geäußert, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Wahl der Lohnsteuerklasse nicht dasselbe Wahlrecht zusteht wie Ehegatten.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls leben seit September 2011 in einer eingetragenen Partnerschaft und sind beide berufstätig. Im November 2011 beantragten sie beim zuständigen Finanzamt eine Änderung der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse. Ihr Ziel war es, dass der eine Partner die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V eingetragen erhält.
Finanzamt lehnt gemeinsame Veranlagung der Lebenspartner ab
Dies lehnte das Finanzamt ab, weil nach der derzeit gültigen Gesetzeslage Lebenspartner nicht gemeinsam veranlagt werden könnten. Auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 ändere nach Auffassung des Finanzamtes nichts daran, da hier nur das Erbschaftsteuerrecht betroffen sei.
Verstoß gegen Gleichheitsgebot nicht ausgeschlossen
Das Sächsische Finanzgericht gewährte dem Paar vorläufigen Rechtschutz, weil Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit an der Regelung zur getrennten bzw. gemeinsamen Veranlagung von
Bei Antragstellern ist vorläufig Splittingtarif anzuwenden
Eine endgültige Entscheidung zur dieser Frage - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - steht noch aus, weswegen bei den Antragstellern vorläufig der Splittingtarif anzuwenden ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2012
Quelle: Sächsisches Finanzgericht/ra-online
- Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene Lebenspartner
(Finanzgericht Köln, Beschluss vom 07.12.2011
[Aktenzeichen: 4 V 2831/11]) - Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei Verheirateten vorzunehmen
(Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2012
[Aktenzeichen: 1 V 113/11 (5)]) - Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig
(Finanzgericht Münster, Beschluss vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 6 V 4218/11 E])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13857
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13857
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.