wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.10.2005
4 K 867/04 und 4 K 2103/04 -

Kein Kindergeld für arbeitsuchende Kinder bei Nachlässigkeiten gegenüber dem Arbeitsamt

Das Finanzgerichts Köln hat in zwei Urteilen entschieden, dass Eltern für "arbeitsuchende" Kinder zwischen 18 und 21 Jahren kein Kindergeld erhalten, wenn die Kinder sich gegenüber dem Arbeitsamt nachlässig zeigen.

Die Entscheidungen betrafen jeweils das Jahr 2003. In der 1. Entscheidung ging es um die Frage, ob der Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn das Kind Einladungen des Arbeitsamtes zu Beratungsgesprächen und anderen Veranstaltungen keine Folge leistet.

Der Senat bejahte dies, weil im Streitfall aus den Meldeverstößen die Vermutung abgeleitet werden konnte, dass das Kind sich gar nicht vermitteln lassen möchte und ihm die erorderliche Arbeitsbereitschaft fehlt.

In der 2. Entscheidung hat der Senat entschieden, dass die Kindergeldberechtigung entfällt, wenn ein Kind sich nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der letzten Meldung unaufgefordert wieder beim Arbeitsamt meldet und daraufhin aus der Kartei für weitere Vermittlungszwecke gelöscht wird.

Beide Rechtsfragen sind bislang von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Der Senat hat daher in beiden Fällen die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Hintergrund:

Für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren kann auch dann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sie sich nicht in einer Berufsausbildung befinden. Voraussetzung hierfür ist seit Beginn des Kalenderjahres 2003 u.a., dass das Kind beim Arbeitsamt bzw. einer Agentur für Arbeit als "Arbeitsuchender" gemeldet ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 01.02.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1832 Dokument-Nr. 1832

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1832

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung