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Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.01.2018
- 10 K 2732/17 -
Klageerhebung mit einfacher E-Mail nicht möglich
Anforderungen an "schriftliche" Klageerhebung ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Klage nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden kann. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte beim Finanzgericht Köln per
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronischen Dokumenten gesetzlich vorgeschrieben
Das Finanzgericht Köln hat die Klage mangels Formwirksamkeit als unzulässig abgewiesen. Die Anforderungen an eine "schriftliche"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2018
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
- Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: S 10 AS 1166/13]) - BFH: Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur kann unwirksam sein
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.07.2011
[Aktenzeichen: VII R 30/10])
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Dokument-Nr. 25728
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