wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.11.2012
3 K 1062/09 -

"Standby-Wohnungen" begründen keinen steuerlichen Wohnsitz

Finanzgericht forderte zu Unrecht Lohnsteuer von einem Piloten nach

Ein Arbeitnehmer, der bereits in einem europäischen Nicht-EU-Land einen Familienwohnsitz hat, begründet in Deutschland in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz nach § 8 Abgabenordnung (AO), wenn er sich gemeinsam mit Berufskollegen im ständigen zeitlichen Wechsel und ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit eine Wohnung in Deutschland teilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pilot, der als europäischer Nicht-EU-Bürger in der Nähe eines deutschen Flughafens im Wechsel mit anderen Piloten eine sog. Standby-Wohnung (4ZKBB) angemietet hatte. Damit erfüllte er auch seine arbeitsvertragliche Pflicht, auf Abruf seines Arbeitgebers innerhalb von 60 Minuten den Flugdienst anzutreten. Hauptmieter war ein Kollege des Klägers. Im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass mit der Standby-Wohnung ein Wohnsitz vorliege, mit der Folge, dass der Kläger in Deutschland nicht nur - wie geschehen - den Inlandsanteil seines Arbeitslohns, sondern vielmehr seine gesamten Einkünfte zu versteuern habe und erließ einen sog. Lohnsteuernachforderungsbescheid nach § 41 c Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG).

Es bestand keine Wohngemeinschaft

Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass der Lohnsteuernachforderungsbescheid rechtswidrig ist und hob diesen zu Gunsten des Klägers auf. Eine Person, die wie der Kläger eine Wohnung im ständigen Wechsel mit anderen Personen nutze, begründe dort in aller Regel keinen Wohnsitz nach § 8 AO. So habe der Kläger die Wohnung nur dann nutzen können, wenn diese nicht zuvor von drei anderen Kollegen in Beschlag genommen worden sei. Denn auf die Wohnungsschlüssel hätten nur drei Nutzer gleichzeitig zugreifen können. Damit fehle es aber an der Möglichkeit, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht uneingeschränkt über die Wohnung zu verfügen. Es habe auch keine gemeinsame Nutzungsmöglichkeit wie beispielsweise in einer Wohngemeinschaft bestanden. Vielmehr habe der Kläger immer damit rechnen müssen, sich anstelle der Standby-Wohnung ein anderes Übernachtungsquartier suchen zu müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15452 Dokument-Nr. 15452

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung