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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.11.2012
- 3 K 1062/09 -
"Standby-Wohnungen" begründen keinen steuerlichen Wohnsitz
Finanzgericht forderte zu Unrecht Lohnsteuer von einem Piloten nach
Ein Arbeitnehmer, der bereits in einem europäischen Nicht-EU-Land einen Familienwohnsitz hat, begründet in Deutschland in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz nach § 8 Abgabenordnung (AO), wenn er sich gemeinsam mit Berufskollegen im ständigen zeitlichen Wechsel und ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit eine Wohnung in Deutschland teilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pilot, der als europäischer Nicht-EU-Bürger in der Nähe eines deutschen Flughafens im Wechsel mit anderen Piloten eine sog.
Es bestand keine Wohngemeinschaft
Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass der Lohnsteuernachforderungsbescheid rechtswidrig ist und hob diesen zu Gunsten des Klägers auf. Eine Person, die wie der Kläger eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 15452
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