wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 02.04.2009
1 K 2778/07 -

Erbschaftsteuer auf ausgezahlte Lebensversicherungssumme bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Es kommt nicht darauf an, ob der Erbe höhere Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt geleistet hat

Erhält ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Begünstigter einer Lebensversicherung anlässlich des Todes seiner Partnerin die Lebensversicherungssumme, fällt Erbschaftsteuer auch dann an, wenn er in den gemeinsamen Jahren einen höheren Beitrag zum gemeinsamen Lebensunterhalt als die verstorbene Partnerin geleistet hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz -ErbStG-). Entscheidend ist, ob die Erblasserin sämtliche Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen geleistet hat. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Geklagt hatte ein Mann, der seine langjährige nichteheliche Partnerin beerbt hatte und außerdem Begünstigter einer Lebensversicherung der Erblasserin war. Der Kläger und die Erblasserin hatten bis zum Todestag über 20 Jahre lang zusammen gelebt und dabei einen gemeinsamen Haushalt und eine gemeinsame Kasse für den täglichen Lebensbedarf geführt. Das Finanzamt hat die ausgezahlte Lebensversicherungssumme als sog. steuerpflichtigen Erwerb beurteilt und der Erbschaftsteuer unterworfen.

Kläger: Erwerb müsse steuerfrei sei - 2/3 der Lebenshaltungskosten habe er getragen

Das wollte der Kläger nicht akzeptieren. Er argumentierte, dass die Erblasserin die Versicherungsbeiträge nur deshalb habe erbringen können, weil er sie bei den Ausgaben des täglichen Lebens unterstützt habe. Da er ein höheres Einkommen erzielt habe, habe er etwa 2/3 der Lebenshaltungskosten getragen. Gemeinsame Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kfz) sowie größere Anschaffungen und Urlaubsreisen habe er alleine bezahlt. Deshalb stelle der Erwerb aus der Lebensversicherung für ihn keine Bereicherung dar. Der Erwerb müsse als steuerfrei behandelt werden.

Richter: Erblasserin zahlte die Versicherungsprämie und ist somit entreichert - Kläger ist als Erbe bereichert

Das sah das Gericht anders und entschied, dass der Kläger die Versicherungssumme als Begünstigter im Rahmen einer sog. freigebigen Zuwendung erhalten habe. Da die Erblasserin - und nicht der Kläger - sämtliche Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt habe, liege die erforderliche Entreicherung der Erblasserin und eine Bereicherung des Klägers vor. Die Versicherungssumme sei auch nicht als Gegenleistung für den höheren Beitrag des Klägers zum gemeinsamen Lebensunterhalt anzusehen. Die Erblasserin sei aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse jederzeit in der Lage gewesen, die monatlichen Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen zu zahlen und sei diesbezüglich nicht auf die Unterstützung des Klägers angewiesen gewesen. Dass in einer Partnerschaft derjenige, der über ein höheres Einkommen verfüge, regelmäßig höhere Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt erbringe, ändere an der rechtlichen Wertung nichts. Wirtschaftlich gesehen führe dies im Streitfall keineswegs dazu, dass der Kläger deshalb im Innenverhältnis zur Erblasserin etwa die Stellung des Versicherungsnehmers der Lebensversicherung habe erlangen sollen oder dass er seine Stellung als Begünstigter entgeltlich erworben habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichts

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7970 Dokument-Nr. 7970

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7970

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?