Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2005
- 17 K 1731/03 E -
Keine Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an eine Tochter mit erheblichem Vermögen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen der Eltern an ihre Tochter, die über ein erhebliches Vermögen verfügt, auch dann nicht steuerlich abziehbar sind, wenn dieses Vermögen keine Erträge bringt und eine Veräußerungs- und Belastungssperre besteht.
§ 33 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz gehe typisierend davon aus, dass eine Unterstützungsbedürftigkeit nur dann gegeben sei, wenn die unterhaltene Person über kein oder nur ein geringes Vermögen verfügt. Er verzichte auf die Prüfung im Einzelfall, ob tatsächlich aus diesem Vermögen der Unterhalt bestritten werden könne.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldof vom 19.07.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 755
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil755
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.