Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2016
- 15 K 1640/16 E -
Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig
Wegfall des Sonderausgabenabzugs hätte bei "Normalveranlagung" Doppelbelastung zur Folge
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die auf regulär tariflich besteuerte Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer als Sonderausgabe abgezogen werden darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt im Jahr 2014 eine Gewinnausschüttung der A GmbH. Neben Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag führte die GmbH auch römisch-katholische
FG lässt Abzug abgeführter Kirchensteuer als Sonderausgabe zu
Das Finanzgericht Düsseldorf ist dem Vorbringen des Klägers gefolgt und hat den Abzug der abgeführten
Einschränkung des Sonderausgabenabzugs im Streitfall nicht zulässig
Entgegen der Ansicht des Beklagten greife die Einschränkung des Sonderausgabenabzugs im Streitfall nicht ein. Denn sie diene der Vermeidung einer Doppelbegünstigung nach Einführung der Abgeltungssteuer. Die erhobene
Auf regulär tariflich besteuerte Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer darf als Sonderausgabe abgezogen werden
Dagegen verbleibe es im Fall einer "Normalveranlagung" beim Sonderausgabenabzug, da anderenfalls durch den Wegfall des Sonderausgabenabzugs trotz voller Besteuerung eine Doppelbelastung eintreten würde. Die auf regulär tariflich besteuerte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2017
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23672
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23672
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.