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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2013
- 7 K 7079/09 -
FG Berlin-Brandenburg zur Umsatzsteuer für entgeltliche Bordrestauration auf innergemeinschaftlichen Flügen
Abgabe von Süßigkeiten und Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen unterliegt grundsätzlich der Umsatzbesteuerung
Die entgeltliche Abgabe von Süßigkeiten und (alkoholischen) Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen unterliegt grundsätzlich der Umsatzbesteuerung, während es sich bei der im Beförderungspreis eingeschlossenen Bordverpflegung um eine unselbständige Nebenleistungen der Fluggastbeförderung handelt, die nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich im zugrunde liegenden Verfahren mit der Frage zu befassen, inwiefern entgeltliche Restaurationsleistungen an Bord von Luftverkehrsmitteln umsatzsteuerlich relevant sind.
Standardisiert Herstellung und Abgabe von Getränken ist umsatzsteuerlich als Lieferung von Gegenständen zu betrachten
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die entgeltliche Abgabe von standardisiert hergestellten und ausgegebenen
Anwendung der Steuerbefreiung bei Abgabe von Speisen und Getränken bei der Schifffahrt nicht auf Fluggastbeförderung anwendbar
Die von der Klägerin des Verfahrens erwogene entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung bei der Abgabe von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15687
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