wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(20)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2010
4 K 4132/06 B -

Kindergeldberechtigter kann rückwirkend geändert werden

Sichtweise der Familienkasse vom Finanzgericht für zu eng beurteilt

Das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ausgeübt werden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im Streitfall hatten die Eltern zweier 1984 und 1988 geborener Kinder der zuständigen Familienkasse am 23.12.2005 mitgeteilt, dass ab dem 01.12.2005 nicht mehr der Vater, sondern die Mutter kindergeldberechtigt sein solle. Dies war für die Eltern deshalb von Bedeutung, weil die Mutter aufgrund einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung einen zeitlich unbefristeten Ortszuschlag beanspruchen konnte, falls sie in dem Monat Dezember 2005 Kindergeld erhalten hätte.

Familienkasse: Berechtigtenwechsel rückwirkend nicht möglich

Die Familienkasse ließ einen Berechtigtenwechsel erst zum 01.01.2006 zu, weil sie der Auffassung war, dass ein rückwirkender Berechtigtenwechsel nicht möglich sei, wenn das Kindergeld zugunsten des anderen Elternteils bereits festgesetzt worden sei. Das war hier zugunsten des Vaters, der seit der Geburt der Kinder Anspruch auf das Kindergeld hatte, der Fall.

Kindergeld kann rückwirkend festgesetzt werden

Diese Sichtweise, die eine rückwirkende Änderung des Berechtigten bei zusammenlebenden Eltern praktisch unmöglich macht, weil das Kindergeld stets bereits zugunsten eines von ihnen festgesetzt worden ist, hielten die Richter des Finanzgerichts für zu eng und urteilten, eine rückwirkende Änderung der Festsetzung sei durchaus möglich. Demnach konnte die Festsetzung des Kindergeldes zugunsten des Vaters rückwirkend zum 01.12.2005 aufgehoben und das Kindergeld ab diesem Zeitpunkt zugunsten der Mutter festgesetzt werden. Lediglich dann, wenn das Kindergeld für den betreffenden Monat schon ausgezahlt worden und der Kindergeldanspruch für diesen Monat deshalb erloschen ist, kommt eine rückwirkende Änderung nicht mehr in Betracht. Im zu entscheidenden Fall war das Kindergeld aber erst am 30.12.2005 an den Vater ausgezahlt worden; der Änderungsantrag der Eltern vom 23.12.2005 war daher noch rechtzeitig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2010
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10453 Dokument-Nr. 10453

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10453

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  20 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung