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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2010
- 12 K 12126/10 -
Zu den Anforderungen an die Unwirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs gegen Steuerbescheid
Androhung und Durchführung eines Steuerstrafverfahrens keine unzulässige Einwirkung der Behörde
Mit den Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme gegen einen Steuerbescheid musste sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
Ein Steuerpflichtiger, der sich gegen seinen
Sachverhalt
Im hier vorliegenden Fall macht die Geschäftsführerin einer GmbH, die für diese einen zunächst eingelegten
Finanzamt drohte mit Strafverfahren und Außenprüfung
Die Geschäftsführerin fühlte sich genötigt durch die Androhung und Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung, durch ein gegen sie eingeleitetes Steuerstrafverfahren und durch ein vier Monate vor der
Unwirksame Einspruchsrücknahme erfordert unzulässige Einwirkung der Behörde
Das Finanzgericht befand dies jedoch nicht als ausreichend, um die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2010
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 10525
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