wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2011
4 K 2647/08 -

FG Baden-Württemberg: Treppenschräglift bei starker Gehbehinderung steuerlich vollständig absetzbar

Medizinisches Hilfsmittel zur Nutzung für das Treppensteigen unzweifelhaft erforderlich

Ein stark gehbehinderter Mensch kann die Kosten für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zu 90 % schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit ihrer Kindheit ein Wohnhaus auf einem Hanggrundstück mit Garten. Die Frau ließ sich in ihrem Garten einen Treppenschräglift einbauen. Die Kosten in Höhe von ca. 63.000 Euro für den Einbau machte sie als außergewöhnliche Belastung geltend.

Finanzamt erkennt nur geringen Teil der Einbaukosten an

Das Finanzamt erkannte nur einen kleinen Teil der Kosten an, der sich aber nach Abzug der nach dem individuellen Einkommen bemessenen zumutbaren Belastung steuerlich nicht auswirkte.

Einbau des Lift im Garten und nicht im Wohnhaus für steuerliche Absetzbarkeit nicht entscheidend

Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab jedoch der Klägerin Recht und erkannte den vollen Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung an. Bei dem Treppenschräglift handele es sich um ein medizinisches Hilfsmittel, dessen Nutzung durch die Klägerin für das Treppensteigen angesichts ihrer außergewöhnlichen Gehbehinderung unzweifelhaft erforderlich sei. Für das Gericht ist es unbeachtlich, dass der Lift nicht im Wohnhaus, sondern im dazugehörigen Garten eingebaut wurde. Die Nutzung des Gartens ist nach Ansicht des Gerichts kein „entbehrlicher Luxus“, sondern „sozialadäquat“. Man könne von der Klägerin weder verlangen, von dem seit ihrer Kindheit bewohnten Hanggrundstück wegzuziehen, noch den Garten nicht mehr zu nutzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2011
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11806 Dokument-Nr. 11806

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11806

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung