wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016
2  K  2338/15 -

Aufwendungen für "Epilepsiehund" können bei Inanspruchnahme des Behinderten­pausch­betrags nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Berücksichtigung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls ausgeschlossen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Behinderten­pausch­betrag die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausschließt. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht: Behinderten­pausch­betrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen.

Die Klägerin ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung beträgt 100. Die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) wurden festgestellt. Die Klägerin machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Die Unterbringung des Hundes sei wegen ihrer stationären Unterbringung in einem Epilepsiezentrum und der Vollzeittätigkeit ihres Ehemannes erforderlich gewesen. Zum anderen machte sie Aufwendungen für den Hund als außergewöhnliche Belastungen geltend. Der Hund werde zum Assistenzhund zur Vermeidung von gefährlichen Situationen ausgebildet. Dieser begleite sie bei Fahrten im Rollstuhl. Der Hund könne aufgrund von Veränderungen des Hautgeruchs und der Oberflächentemperatur Epilepsieanfälle vorzeitig erkennen. Die Aufwendungen für den Hund seien daher unvermeidlich. Jedenfalls der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz sei anzusetzen.

Mit Behinderung zusammenhängende Kosten sind über Pauschalbetrag ohne Nachweis als außergewöhnliche Belastungen abgegolten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass nach dem Wortlaut des § 33 b Einkommensteuergesetz dann keine Einzelaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien, wenn die Klägerin einen Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen habe. Mit dem Pauschbetrag seien aus Vereinfachungsgründen unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis abgegolten. Infolgedessen komme auch keine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen zur Anwendung. Im Übrigen habe die Klägerin keine haushaltsnahe Dienstleistung in Anspruch genommen. Der Hund sei zeitlich befristet in einer Hundepension aufgenommen worden. Dessen "außerhäusliche" Betreuung stehe in keinem räumlich-funktionalen Bezug zum Haushalt der Klägerin. Das Finanzgericht ließ offen, ob die Aufwendungen für den Hund der Klägerin zwangsläufig erwachsen und als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien. Bedenken hatte das Gericht, da der Hund zum Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht ausgebildet gewesen sei und der Nachweis gefehlt habe, dass die Aufwendungen für dessen Anschaffung krankheitsbedingt zwangsläufig gewesen seien. Ein vor Erwerb ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung habe nicht vorgelegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23949 Dokument-Nr. 23949

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23949

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung