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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016
- 2 K 2338/15 -
Aufwendungen für "Epilepsiehund" können bei Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Berücksichtigung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls ausgeschlossen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Behindertenpauschbetrag die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausschließt. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen.
Die Klägerin ist schwerbehindert. Der Grad der
Mit Behinderung zusammenhängende Kosten sind über Pauschalbetrag ohne Nachweis als außergewöhnliche Belastungen abgegolten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass nach dem Wortlaut des § 33 b Einkommensteuergesetz dann keine Einzelaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien, wenn die Klägerin einen Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen habe. Mit dem Pauschbetrag seien aus Vereinfachungsgründen unmittelbar mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 23949
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