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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2016, 815
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 815
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2016, 815:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.02.2016
- VII ZB 36/15 -
BGH zum Fristverlängerungsantrag per Fax: Bei Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt muss dieser vor Fristlöschung Vorhandensein eines Sendeprotokolls und Empfangsbestätigung prüfen
Nimmt der Rechtsanwalt selbst die Fristenkontrolle vor, so muss er bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax vor Löschung der Frist im Fristenkalender überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen. Kommt er dem nicht nach, hat er ein etwaiges Fristversäumnis zu verschulden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2016, 815 wird teils auch als „FamRZ 16, 815“, „FamRZ 2016, S. 815“ oder „FamRZ 16, S. 815“ zitiert.