Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2011, 791
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2011, Seite: 791
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2011, 791:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2011
- XII ZR 3/09 -
Arbeitspflicht nach der Scheidung: Alleinerziehender Ehepartner muss nach Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen
Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2008 nur noch dann ein fortdauernder Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht. Unter Berücksichtigung des konkreten Betreuungsbedarfs prüft das zuständige Gericht, ob und in welchem Umfang die Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Elternteils auch während der Zeit der möglichen Betreuung des Kindes in einer kindgerechten Einrichtung eingeschränkt ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2011, 791 wird teils auch als „FamRZ 11, 791“, „FamRZ 2011, S. 791“ oder „FamRZ 11, S. 791“ zitiert.