Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2006, 1827
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2006, Seite: 1827
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2006, 1827:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2006
- XII ZR 197/02 -
Hausmann ist Kindern aus früherer Ehe weiterhin unterhaltspflichtig - Nebenjob zum Unterhalt zumutbar
Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, mit der dieser die so genannte Hausmannrechtsprechung weiter entwickelte. Im entschiedenen Fall lebte ein Brasilianer in zweiter Ehe und hatte die Betreuung der Kinder übernommen, weil seine Frau mit ihrer Arbeit wesentlich mehr verdiente als er. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2006, 1827 wird teils auch als „FamRZ 06, 1827“, „FamRZ 2006, S. 1827“ oder „FamRZ 06, S. 1827“ zitiert.