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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FamRZ 2005, 33

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 33

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2005, 33:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom02.06.2004
- 16 WF 110/04 -

Verschweigen einer Sterilisation begründet Recht zur Eheaufhebung

Verschweigt der Bräutigam vor der Eheschließung, dass er aufgrund einer Sterilisation zeugungsunfähig ist, so kann die Ehefrau die Ehe aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufheben lassen. Der erfolglose Versuch der Ehefrau, den Ehemann zur Rückgängigmachung der Sterilisation zu bewegen, steht der Eheaufhebung nicht entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FamRZ 2005, 33 wird teils auch als „FamRZ 05, 33“, „FamRZ 2005, S. 33“ oder „FamRZ 05, S. 33“ zitiert.




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