wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FamRZ 2002, 642

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2002, Seite: 642

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2002, 642:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom27.06.2000
- 15 W 13/00 -

Testament mit Oberschrift nur ausnahmsweise gültig

Das Oberlandesgericht Hamm hat noch einmal darauf hingewiesen, dass ein eigenhändiges Testament unterschrieben sein muss. Die Unterschrift muss Fortsetzung und Abschluss der Testaments­errichtung sein. Sie gehört grundsätzlich an den Schluss der Urkunde. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle FamRZ 2002, 642 wird teils auch als „FamRZ 02, 642“, „FamRZ 2002, S. 642“ oder „FamRZ 02, S. 642“ zitiert.