Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2002, 239
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2002, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2002, 239:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom27.02.2001
- 17 UF 411/00 -
Einmalige körperliche Misshandlung im Affekt aufgrund eines Streits rechtfertigt keine sofortige Scheidung
Kommt es im Rahmen eines Streits im Affekt zu einer einmaligen körperlichen Misshandlung, so macht dies die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 2002, 239 wird teils auch als „FamRZ 02, 239“, „FamRZ 2002, S. 239“ oder „FamRZ 02, S. 239“ zitiert.