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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 1997, 1357
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 1997, Seite: 1357
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 1997, 1357:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom28.10.1996
- 13 W 32/96 -
Ehefrau darf wahre Herkunft des Kindes verschweigen
Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 1997, 1357 wird teils auch als „FamRZ 97, 1357“, „FamRZ 1997, S. 1357“ oder „FamRZ 97, S. 1357“ zitiert.